AGZWK-Stellungnahme BMAS bzgl. BRSG II zu ZWK
Wir begrüßen einige der geplanten Neuregelungen zu Zeitwertkonten im BRSG II.
Ein erster Erfolg für mehr Flexibilität: Der Referentenentwurf zum BRSG II stellt Kompatibilität von Wertguthaben und Flexirente her.
Der Referentenentwurf zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) enthält im modifizierten § 7c SGB IV nun eine Klarstellung, wonach Wertguthaben und Flexirente (sowohl als Voll- oder Teilrente) gleichzeitig genutzt werden können, um eine etwaige Arbeitszeitverringerung im Alter finanziell möglichst rentenschonend abzufangen.
Weitere Rechtsprechung in Sachen Urlaub in Anlehnung an EUGH-Rechtsprechung
Das LAG Berlin-Brandenburg bestätigt in seiner Entscheidung 1 Sa 1108/23 vom 16.02.2024 die Kürzung des Jahresurlaubs bzw. dessen Nichtentstehung bei temporärer Freistellung aus einem Wertguthaben nach dem Grundsatz „pro-rata-temporis“ und schließt sich damit der EUGH-Rechtsprechung zum Urlaub bei Zeiträumen mit Arbeitsfreistellung an.
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BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach DBA
Mit Schreiben vom 12.12.2023 hat das BMF sich u.a. zur „Entgeltumwandlung zugunsten eines Arbeitszeitkontos“ bei grenzüberschreitenden Sachverhalten geäußert.
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Besprechungsergebnis der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Wertguthaben wird erwartet
Am 23.11.2023 haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungen unter anderem auch zum Thema zeitlicher Anwendungsbereich von Wertguthaben besprochen.
BFH-Urteil vom 28.06.2023 – (Az. VI R 28/21, BFH 6. Senat 28.06.2023 sowie FG Thüringen, Urteil vom 25.11.2021 4 K 122/18
Der BFH schließt sich mit seinem Urteil dem FG Thüringen vom 25.11.2021 an.
BFH-Urteil vom 03.05.2023 - keine Lohnsteuer beim Mannheimer-Modell
BFH verneint zu Recht einen steuerlichen Zufluss bei sog. Mannheimer Modell.
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Flexirente, Regelaltersgrenze und die zeitgleiche Nutzung von Zeitwertkonten
Ein finanzierter Übergang in die Rente ist für viele Beschäftigte ein drängendes Thema. Wie man mit Arbeit, Rente und Wertguthaben „Brücken in die Rente baut“ und welche Hürden es zu nehmen gilt, zeigt der soeben erschienene Fachbeitrag in "Der Betrieb" auf.
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Neuer Regelbeitragssatz in der Pflegeversicherung und Neuordnung des Beitragssatzes für Arbeitnehmer
Ab dem 01.07.2023 beträgt der Regelbeitragssatz in der Pflegeversicherung 3,4 % statt bislang 3,05 %. Hiervon trägt der Arbeitgeber (außer in Sachsen)* die Hälfte, d.h. zukünftig 1,7 % (statt bislang 1,525 %).
Wie sich eine geänderte Geringfügigkeitsgrenze bei Wertkonten auswirkt
In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, wie sich die Änderung der Geringfügigkeitsgrenze im Rahmen eines Wertkontenmodells auswirkt. Gemäß § 7b Ziffer 5 SGB IV muss das aus dem Wertguthaben fällige Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, es sei denn die Beschäftigung wurde vor der Freistellung bereits geringfügig ausgeübt.
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