Aktuelle Fachinformationen
Neuer Regelbeitragssatz in der Pflegeversicherung und Neuordnung des Beitragssatzes für Arbeitnehmer
Ab dem 01.07.2023 beträgt der Regelbeitragssatz in der Pflegeversicherung 3,4 % statt bislang 3,05 %. Hiervon trägt der Arbeitgeber (außer in Sachsen)* die Hälfte, d.h. zukünftig 1,7 % (statt bislang 1,525 %).
Wie sich eine geänderte Geringfügigkeitsgrenze bei Wertkonten auswirkt
In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, wie sich die Änderung der Geringfügigkeitsgrenze im Rahmen eines Wertkontenmodells auswirkt. Gemäß § 7b Ziffer 5 SGB IV muss das aus dem Wertguthaben fällige Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, es sei denn die Beschäftigung wurde vor der Freistellung bereits geringfügig ausgeübt.
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Turbo für die Zeitwertkonten und die Flexirente
Turbo für die Zeitwertkonten und die Flexirente
Zum 01.01.2023 ist das 8. SGB IV-Änderungsgesetz in Kraft getreten. Aus Zeitwertkontensicht ist vor allem der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen zu begrüßen.
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Novellierung des Nachweisgesetzes
Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber schon heute Ihre Mitarbeiter:innen über wesentliche Arbeits- und Vertragsbedingungen schriftlich zu informieren. Die im Gesetzgebungsverfahren befindliche Novellierung des Nachweisgesetzes sieht bei Verstößen zukünftig eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 EUR geahndet werden kann.
Urteil des Finanzgerichts (FG) Thüringen zur Zeitwertkontengarantie
Die Finanzverwaltung in Thüringen lehnte mangels formulierter Zeitwertkontengarantie i.S.d. BMF-Schreibens vom 17.06.2009 Ziffer A. 1. / § 7e SGB IV in der Zeitwertkontenzusage die Annahme einer Wertguthabenvereinbarung i.S.d. § 7b SGB IV - und damit i.E. die lohnsteuerstundende Wirkung von Dotierungen zu Gunsten Wertguthaben - ab.
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Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg zur Abfindung und Wertguthaben
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Änderung des Nachweisgesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152
Derzeit ist die Frage nach der korrekten Form aktueller denn je.
Urteil des Finanzgerichts Hessen
Das Finanzgericht Hessen hat zu Gunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers Zeitwertkonten zugelassen.
ZWK-Analyse Koalitionsvertrag
Nachstehend haben wir für alle Mitstreiterinnen und Mitstreiter unter dem besonderen Blickwinkel der Wertguthaben den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition unter die Lupe genommen und eine erste Würdigung erstellt. Auf dieser Basis wollen wir alsbald in die Gespräche mit Politikvertretern eintreten.
Vorstand im Amt bestätigt
Im Wahljahr 2021 hat auch die Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten einen neuen Vorstand gewählt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 9.11.2021 wurde ein neuer Vorstand des Verbandes gewählt.