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Im Jahr 2008 haben die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie und die beteiligten Arbeitgeber tarifpolitisches Neuland betreten: Durch den Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ sollten die Herausforderungen des demografischen Wandels erstmals aktiv angenommen werden. Ein zentrales Element dieses Tarifvertrages ist der sog. Demografiefonds.
Im ersten Teil unseres Newsletter-Beitrags zu diesem Thema haben wir ausgeführt, inwieweit der demografische Wandel einen Trend zur verstärkten Nachfrage nach verkürzten Arbeitszeiten durch die Arbeitnehmer führt und welche Auswirkungen dies auf die Ausgestaltung von Zeitwertkonten-Vereinbarungen haben sollte. In diesem zweiten Teil geht es nun um die daraus resultierenden Anforderungen an die Gestaltung von Schichtmodellen und um Lösungsbeispiele dafür.
Das Ziel von Zeitwertkonten ist die Inanspruchnahme der Wertguthaben im Rahmen einer Freistellung. Bei der Freistellung handelt es sich - im Gegensatz zum Störfall - um die planmäßige Inanspruchnahme des Wertguthabens.
Bereits ab dem Jahr 2000 gab es im Deutsche Bahn Konzern (DB Konzern) Überlegungen zur Einführung eines in Geldwerten geführten Langzeitkontos. Der DB Konzern befand sich zu diesem Zeitpunkt in einem harten Sanierungsprozess, so dass mit der Einführung von Langzeitkonten im Wesentlichen zwei Zielstellungen verbunden waren.
Betriebliche Zeitwertkontenmodelle erhalten in der Praxis immer mehr Bedeutung. Wesentliche Zielsetzungen dieser Modelle sind die Bewältigung zukünftiger demografischer Herausforderungen sowie die Substitution von Altersteilzeitmodellen, die nach dem Jahr 2009 nicht mehr durch die Bundesagentur der Arbeit gefördert werden.
Mit Erlass vom 09.08.2011 dehnt die Finanzverwaltung NRW das Erfordernis einer Zeitwertkontengarantie in speziellen Konstellationen auch auf sog. Flexi- und Gleitzeitkonten aus, die als „Nicht-Zeitwertkonten“ im Sinne des § 7b SGB IV grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 17.06.2009 fallen würden.
Der demografische Wandel beherrscht die deutschen Medien nun schon seit Jahren. Vor allem deutsche Unternehmen sehen innerhalb der größten Volkswirtschaften Europas die demografischen Veränderungen neben der Globalisierung und dem technischen Wandel als eine der größten Herausforderungen unserer Zeit
In diesem Artikel wollen wir die Umsetzung eines Zeitwertkontos insbesondere im Hinblick auf den Einbehalt von Gehaltsbestandteilen und Zeitguthaben darstellen. Außerdem wird der Abbau des Zeitwertkontos über eine Freistellung beziehungsweise den SV-rechtlichen Störfall dargestellt.
Ein Arbeitgeber kann die Kapitalanlage von Wertguthaben i. S. d. § 7b SGB IV aus Zeitwertkonten beispielsweise in Fonds- oder in Versicherungsprodukten vornehmen. Die Wertguthaben einschließlich der darin enthaltenen Beiträge zur Sozialversicherung sind nach § 7e SGB IV gesetzlich gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern. Die Insolvenzsicherung kann dabei beispielsweise über ein Treuhandverhältnis oder ein schuldrechtliches Verpfändungsmodell erfolgen.
Die durch das Flexi II-Gesetz erfolgte Erweiterung der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV durch die Träger der Rentenversicherung auf Wertguthaben aus Zeitwertkonten hat bei Arbeitgebern teilweise für Verunsicherung gesorgt. Der folgende Artikel soll insbesondere Unternehmen mit Zeitwertkonten Sicherheit über Umfang und Inhalt anstehender Prüfungen der Träger der Rentenversicherung geben.