Motivation
Wer braucht schon Rendite?
These: Die mögliche Rendite spielt bei der Entscheidung eines Planteilnehmers zur Teilnahme an einem Wertkontenmodell nur eine untergeordnete Rolle – der Freistellungsgedanke steht im Vordergrund.
Das niedrige Zinsniveau am Kapitalmarkt alarmiert Arbeitgeber, Arbeitnehmer wie Produktanbieter gleichermaßen, denn es fällt immer schwerer, die mit einer Vermögensanlage verbundenen Ziele zu erreichen. Dies gilt nicht nur für die betriebliche Altersversorgung, sondern auch für Wertkontensysteme – jene Modelle also, die für individuelle Flexibilität im Arbeitsleben eine ähnlich große Rolle spielen werden wie die Betriebsrente für die finanzielle Absicherung im Alter. Studien belegen, dass junge Nachwuchsfachkräfte mehr Flexibilität bei ihrer Arbeitsgestaltung erwarten, um Beruf und Privates besser vereinbaren oder Auszeiten nehmen zu können. Zeitwertkonten sind hier eine Möglichkeit. Während die bAV versucht, Geld für das Alter zu erwirtschaften, sind die Zeitwertkonten auf eine Flexibilisierung des Arbeitslebens ausgelegt, um bezahlte Auszeiten vor der Rente oder aber Pflege- oder Weiterbildungszeiten bezahlt zu überbrücken. In diesem Artikel sollen mögliche Entscheidungsparameter für einen potentiellen Planteilnehmer zur Teilnahme an einem Zeitwertkontenmodell im Hinblick auf die Rendite der angebotenen Kapitalanlage erörtert werden.
Am 01. Januar 2009 trat das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi II“) in Kraft, damit einhergehend gab es erstmals Vorgaben für die Kapitalanlage. Mit den verschiedenen Einzelregelungen verlieh der Gesetzgeber u.a. seiner Forderung Ausdruck, der Arbeitgeber möge für den Fall einer planmäßigen Inanspruchnahme zumindest den Erhalt arbeitnehmerseitig geleisteter Beiträge sicherstellen. Gleichwohl ist natürlich für den potentiellen Planteilnehmer die Frage einer Mehrrendite (also über 0 %) wichtig für eine Entscheidung bzgl. einer Teilnahme an dem ihm von seinem Arbeitgeber angebotenem Wertkontenmodell. Bei jedem „in Geld“ geführten System ergibt sich die Dauer einer möglichen Freistellung aus einer schlichten Divisionsrechnung mit der Summe der eingezahlten Beiträge und ihrer Verzinsung als Nenner und dem Monatsgehalt zum Zeitpunkt einer Freistellung mit den Determinanten Gehaltstrend und individueller Karriere als Divisor. Man sollte also meinen, dass die Frage, ob eine Versicherung oder Fondslösung gut rentierlich ist, oder nicht, eine erhebliche Rolle bei der individuellen Einschätzung der Attraktivität eines Wertkontenmodells spielt. Zu hinterfragen wäre allerdings, ob die Mehrrendite der Kapitalanlage das Hauptentscheidungskriterium für den Arbeitnehmer darstellt oder ob nicht der Wunsch nach einer sozialversicherungspflichtigen Freistellung für eine Auszeit während des Erwerbslebens oder eine Freistellung vor Renteneintritt in den Fokus der Überlegungen gestellt wird. Verkürzt gesagt: Ist das „ob überhaupt“ ggf. wichtiger als das „wie lange“?
Gerade durch das Heraufsetzen der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage, ob eine Beschäftigung bis zu diesem Zeitpunkt und der damit einhergehenden vollen Altersrente möglich und gewollt ist. Konkret bedeuten die neuen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht bis zu dieser Altersgrenze arbeiten können oder wollen, substantielle Rentenkürzungen. Ein anderes, dem gesellschaftlichen Wandel geschuldetes Phänomen sind zunehmend vom klassischen Vorbild abweichende Lebensarbeitsbiographien und alternative Lebenskonzepte und die Frage nach deren Finanzierung. Berufliche Auszeiten für eine Weiterbildung oder ein Zweitstudium, Sabbaticals im Rahmen der Familienplanung oder Langzeiturlaube werden zunehmend eher zur Regel als zur Ausnahme. Angesichts dessen bieten Zeitwertkonten Arbeitnehmern wie Arbeitgebern ein Instrument, dieser Thematik sinnvoll zu begegnen. Der Grundgedanke ist dabei denkbar einfach: Der Arbeitnehmer kann Zeit (z.B. Überstunden oder Urlaub) bzw. Geld (z.B. Gehalt, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) als Bruttoleistung auf das Zeitwertkonto einbringen. Zu einem späteren Zeitpunkt im Erwerbsleben lässt sich aus diesem Guthaben, das zwischenzeitlich angelegt wurde, eine Auszeit oder der Vorruhestand finanzieren. Besonders im Zuge der Verkürzung der Lebensarbeitszeit ist auch der steuerliche Aspekt interessant, da die Besteuerungsgrundlage zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme in den meisten Fällen geringer ausfallen dürfte. Wertkontenmodelle sehen vor, eingebrachte Beiträge zwischen dem Zeitpunkt der Einbringung und der späteren Verwendung am Kapitalmarkt anzulegen. Die Auswirkungen der Subprime- und der nachfolgenden Staatsschuldenkrise auf die Märkte haben dabei zu einem Paradigmenwechsel und zu veränderten Rahmenbedingungen geführt, auf die neue Antworten gefunden werden müssen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage wie wichtig ist die Rendite?
Oftmals – das zeigen regelmäßig Gespräche mit Arbeitnehmern, Arbeitnehmervertretern und Verantwortlichen aus dem Personalbereichen – steht als einer der wichtigsten Entscheidungsparameter jedoch die sozialversicherungspflichtige Auszeit als solche im Vordergrund und nicht deren optimierte Dauer als Ergebnis einer Anlageform mit höchstmöglicher Rendite bei geringem Risiko. Diese Einstellung lässt sich grundsätzlich und „aus dem Bauch heraus“ nachvollziehen: den erwerbslebenslang beschäftigten Mitarbeiter interessiert zuvorderst, ob - angemessene Besparung eines Wertkontos vorausgesetzt – ein vorzeitiges Ausscheiden bei Erhalt seines sozialversicherungsrechtlichen Status überhaupt möglich ist – ob es denn 2 Monate mehr oder weniger sind, sollte tatsächlich eine nachgelagerte Rolle spielen. Dass diese Denkweise auch ökonomisch richtig ist, lässt sich anhand folgenden Rechenbeispiels gut verdeutlichen:
Ein vorzeitiges Ausscheiden mit 65 ohne Wertkontenmodell bedeutet Rentenabschläge, die sich für einen 1970 geborenen Mann mit durchschnittlicher Altersrente auf ca. EUR 28.500 summieren. Hinter diesem Betrag steht eine monatliche Rentenkürzung i.H.v. EUR 125[1] bis zur Vollendung des 84. Lebensjahres als angenommene Lebenserwartung. Die ohne Wertkonto einzig valide Alternative zur Akzeptanz dieses Abschlags wäre die fortgesetzte Beschäftigung.
Bei Vorhandensein eines Wertkontenmodells in dem ihn beschäftigenden Unternehmen täte sich eine weitere Alternative auf: würde der Mitarbeiter beginnend im 45. Lebensjahr ein Zeitwertkonto mit mtl. 335 € brutto besparen, könnte er bei einem Bruttogehalt von EUR 4.000 € mtl. zum Zeitpunkt des geplanten Ausscheidens und einer Rendite von 1 % p.a. die gewünschten 24 Monate sozialversicherungspflichtig und damit ohne Rentenabschläge freigestellt werden. Entscheidend für die angekündigte „ökonomische Ratio“ eines in der Realität wenig ausgeprägten Kampfes um Renditeoptimierung ist die Tatsache, dass ein zusätzliches Prozent Rendite die Dauer der Freistellung gerade mal um 2 Monate verlängern würde. Im aktuellen Zinsumfeld mit tragbarem Risiko kaum erreichbare 4 % Rendite auf die Beiträge würden den Mitarbeiter zusätzliche 5 Monate Freistellung verschaffen. Wirtschaftlich deutlich relevanter als die Performance eines Asset Managers oder einer Versicherungsgesellschaft ist der aufwandsminimierende Effekt des „Bruttosparens“ (Zins und Zinseszinseffekt). Bei einem Steuersatz von 30 % hätte der Planteilnehmer ca. 160 € Nettoaufwand mtl.
Diese kurze Darstellung zeigt deutlich, dass Wertkontenmodelle ihre Attraktivität auch im aktuellen (und die Eurozone möglicherweise noch nachhaltig begleitenden) Zinsumfeld keinesfalls ihre grundsätzliche Attraktivität einbüßen. Renditegesichtspunkte (in unserem Beispiel 1 % vs.4 % p.a.) werden eine Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an einem Wertkontenmodell tatsächlich nicht unbedingt und uneingeschränkt beeinflussen. Haupttreiber für die Teilnahme dürfte in vielen Fällen der Wunsch nach Flexibilität, einer besseren Balance zwischen Arbeits- und arbeitsfreier Zeit und nicht zuletzt der Wunsch nach Lösungsansätzen für die Erfordernisse veränderter Erwerbsbiographien sein. Zeitwertkonten haben einen besseren Wirkungsgrad als jede privat finanzierte Auszeit und der Wunsch nach einer Auszeit ohne Aufgabe des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und damit ggf. verbundene Rentenkürzung wirkt dabei ggf. attraktiver als ein Renditeversprechen.
[1] Basis: Abschlag von 0,3 % pro Monat bei vorzeitigem Renteneintritt. Nimmt man eine durchschnittliche Altersrente (Mann 1970 geboren) mit 67 in Höhe von ca. 1.720 € (nominal in 2037, Quelle Schätzung DIA) an und kürzt diese um 7,2 % (Renteneintritt 65 – 0,3 % x 24) monatlich beträgt die Differenz ca. 125 € pro Monat – bei einer Lebenserwartung von 84 Jahren (Quelle: Stat. Bundesamt in 2037). Die Möglichkeit einer vorgezogenen Altersrente mit 63 nach 45 beitragspflichtigen Beitragsjahren in der Rentenversicherung ohne Kürzung bleibt bei dieser Betrachtung unberücksichtigt.
Oliver Leidel
Sie erreichen den Autor per E-Mail: info@zeitwertkonten.org