Kapitalanlage
Optionen der Teilnehmer auf die Anlage-Strategie
Bei den ersten Zeitwertkonten auf der Basis des FlexiG I haben einige Unternehmen die Gestaltungsfreiheit bei der Kapitalanlage dazu genutzt, ihren Mitarbeitern eine Auswahl an Anlagemöglichkeiten anzubieten, auf die der Teilnehmer seine Beiträge aufteilen konnte. Diese Modelle wurden auch von den Finanzämtern akzeptiert, sofern durch die Anlagerichtlinie der langfristige Ansparcharakter deutlich und eine Analogie zu privatem Vermögensmanagement ausgeschlossen werden konnte. Dies geschah beispielsweise dadurch, dass die Auswahl der Anlagestrategie für ein Jahr verbindlich festgelegt werden musste und Umschichtungen nur zu Gunsten risikoärmerer Anlagestrategien erfolgen konnten. Andere Modelle sahen vor, dass Änderungen ausschließlich für zukünftige Beiträge und nicht für das bereits akkumulierte Kapital vorgenommen werden konnten. Trotz dieser Einschränkungen hatten die Zeitwertkontenmodelle damit den Charakter reiner Defined Contribution Modelle, die in dieser Form in den Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung nicht existierten.
Das Anlageuniversum, das der Arbeitgeber vorselektiert und angeboten hat, konnte sowohl LifeCycle Strategien mit festem Zieltermin als auch Portfolien mit definierten Risiko-Rendite-Profilen (z.B. „Konservativ“, „Ausgewogen“, „Chance“) oder sogar Auswahllisten mit Investmentfonds unterschiedlichster Risikokategorien umfassen. Aus investmenttheoretischer Sicht war ein solch diversifiziertes Angebot optimal, denn damit konnte der Mitarbeiter entsprechend seinem Anlageziel, seinem Anlagehorizont, seiner Risikopräferenz und seiner gesamten Vermögensstruktur eine für ihn optimale Strategie auswählen. Aus Sicht des Mitarbeiters konnte es durchaus Sinn machen, eine Anlagestrategie mit einem hohen Anlagerisiko zu wählen, wenn beispielsweise der Anlagehorizont diese Vorgehensweise zuließ oder beispielsweise seine sonstigen Vermögenswerte bereits konservativ angelegt waren. In der Praxis hat sich gezeigt, dass sowohl die Arbeitgeber beim Angebot als auch die Teilnehmer bei der Auswahl der Anlagemöglichkeiten (Banksparplan, Lebensversicherung, Investmentfonds) mehrheitlich sehr verantwortungsvoll mit dem Thema Kapitalanlage umgegangen sind.
Mit der Einführung des FlexiG II wurden die Freiheitsgerade in der Kapitalanlage der Zeitwertkontenguthaben erheblich eingeschränkt. Neben der Einführung einer Mindestgarantie für die eingezahlten Beiträge wurden qualitative und quantitative Anlagerichtlinien für unterschiedliche Verwendungszwecke (flexible Inanspruchnahme vs. ruhestandsnahe Freistellung) eingeführt. Darüber hinaus hat die Einführung der Mindestgarantie, die vom Arbeitgeber oder einem Produktgeber übernommen werden kann, dazu geführt, dass die Auswahl von unterschiedlichen Anlagestrategien erheblich bis vollkommen eingeschränkt wurde. Durch die quantitative Risikobeschränkung der Kapitalanlage bei flexibler Verwendung (max. 20 % Aktienquote) bestimmt zudem die Entscheidung des Mitarbeiters für einen bestimmten Verwendungszweck die Anlagestrategie. Sind in einem Zeitwertkontenmodell verschiedene Verwendungszwecke erlaubt, so muss der Mitarbeiter zunächst entscheiden, für welchen Verwendungszweck er ansparen bzw. wie er seinen Sparbeitrag auf die verschiedenen Verwendungszwecke aufteilen möchte.
In der Regel hat der Arbeitgeber bei der Konzeption entschieden, welche Kapitalanlagestrategie mit oder ohne externer Garantie hinter den Verwendungsmöglichkeiten liegt, so dass der Mitarbeiter mit der Entscheidung für einen bestimmten Verwendungszweck implizit auch die Anlagestrategie festgelegt hat. Dies gilt allerdings nicht für Versicherungsprodukte, da diese gleichermaßen für flexible und ruhestandsnahe Verwendungsmöglichkeiten eingesetzt werden.
In der Praxis werden nach Flexi II für flexible Langzeitkonten, bei denen eine Freistellung zum Beispiel für eine Fortbildung oder ein Sabbatical zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich ist, Kapitalanlagemodelle hinterlegt, die einen Schutz vor Kapitalverlusten vorsehen i.d.R. sind dies Geldmarktfonds. Anlageziel ist es, eine angemessene Rendite im Geldmarktbereich bei gleichzeitigem Kapitalerhalt zu erwirtschaften. Dabei werden auch Fonds akzeptiert, die zu bestimmten Stichtagen im Jahr eine Kapitalgarantie zusagen. Die börsentägliche Verfügbarkeit bedingt eine Konzentration auf Wertpapiere mit kurzen Laufzeiten. Um dennoch marktgerechte Erträge zu erwirtschaften, werden stetige Anpassungen der Fondsstrukturen an aktuelle Zinsentwicklungen vorgenommen.
Bei Lebensarbeitszeitkonten, die eine Freistellung ausschließlich vor dem Beginn der gesetzlichen Rentenphase zulassen, kann aufgrund der längeren Laufzeiten der Kapitalanlage eine offensivere Allokation angeboten werden. Wichtig ist hier, dass kurzfristige Entnahmen – die dem Arbeitnehmer nach Flexi II gesetzlich zum Beispiel für Pflegezeiten zustehen – per Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Im Fokus stehen hier in der Praxis nach Flexi II Lebenszyklusmodelle, die eine Garantie der eingezahlten Beiträge zu bestimmten Ablaufterminen vorsehen. Dabei wird im Zeitablauf eine automatische Umschichtung in zunehmend sicherheitsorientierte Anlagen vorgenommen, um die Garantie zum Endtermin zu gewährleisten. Üblich sind in den letzten Jahren vor Auszahlungsbeginn auch Höchststandsicherungen, die automatisch greifen oder die der Arbeitnehmer optional abschließen kann. Bei Implementierung eines Lebensarbeitszeitkontos wird für jeden Arbeitnehmer auf Basis einer geplanten monatlichen bzw. jährlichen Einbringung berechnet, wie viel Kapital bis zum Eintritt in die gesetzliche Rentenphase aufgebaut werden kann und wie viele Monate Freistellung davon – ggf. bei reduziertem Gehalt – finanziert werden können. Auch bei diesem Modell hat der Arbeitnehmer also keine aktiven Einflussmöglichkeiten auf die Anlagestrategie, sondern das Management wird von vornherein auf Spezialisten übertragen, die je nach Alter des Arbeitnehmers die passende Allokation wählen bzw. den Ablauf eines Life-Cycle Modells managen. Der Zieltermin für den jeweils zu wählenden Zielfonds ergibt sich also aus dem Beginnalter und dem frühestmöglichen Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben vor der gesetzlichen Rente.
Die Wahlfreiheiten von Arbeitnehmern auf die Kapitalanlage beschränken sich nach Flexi II auf Fälle in denen Arbeitgeber in ihrem Unternehmen sowohl flexible Langzeitkonten als auch Lebensarbeitszeitkonten sog. Gemischte Modelle zulassen. Die Teilnehmer am Modell können sich dann zum Beispiel entscheiden, ob sie auf kurzfristige Freistellungen verzichten wollen und dafür eine offensivere Allokation auswählen können. Besonders sicherheitsorientierte Arbeitnehmer können wiederum die Entscheidung für einen Geldmarktfonds treffen, auch wenn sie am Lebensarbeitszeitkonto partizipieren. Eine solche Option kann der Arbeitgeber natürlich auch bei reinen Lebensarbeitszeitkonten eröffnen. Der Arbeitgeber sollte dafür aber auch eine Trennung zwischen Lang- und Lebensarbeitszeitkonten vornehmen und damit dem Arbeitnehmer die Entscheidung überlassen, ob er für den Fall einer vorzeitigen Inanspruchnahme ein Risiko in Kauf nimmt und dafür die offensivere Variante angeboten bekommt. Wobei er auch hier zur planmäßigen Verwendung die Werterhaltungsgarantie erhält und die Chance auf eine zusätzliche Partizipation am Kapitalmarkt hat.
Im Ergebnis hat der Gesetzgeber die Einflussnahme der Arbeitnehmer auf die Kapitalanlagestrategie in Zeitwertkontenmodellen mit dem Flexi II Gesetz erheblich eingeschränkt. Das Spektrum der Produktangebote am Markt hat sich dadurch deutlich reduziert. Eine Beurteilung dieses Sachverhalts fällt zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer. Einerseits ist es wünschenswert, dass den Arbeitnehmern auch in kollektiven Modellen eine Kapitalanlage eröffnet wird, die sich an den individuellen Präferenzen und an dem restlichen, dem allein privaten Anlageportfolio ausrichten kann. Andererseits erschweren zu viele Entscheidungsoptionen bekanntlich die Entscheidungsfindung und können einerseits zu niedrigeren Partizipationsraten und andererseits zu erhöhtem Aufwand in der Personalabteilung des Arbeitgebers und einem latenten Reputationsrisiko beitragen. Differenzierte Kapitalanlagemodelle sind in der Praxis vor Flexi II oft von Unternehmen angeboten worden, die großen Wert auf die Teilnahme der Führungskräfte am Zeitwertkontenmodell legten.
Zusammenfassend kann man jedoch festhalten, dass durch Flexi II sich Unternehmen wie auch Produktgeber den veränderten Rahmenbedingungen und restriktiveren Regelungen stellen mussten, dies aber nicht zu einem sinkenden Partizipationsgrad in Unternehmen und für deren Mitarbeiter geführt hat oder gar die Implementierung von Zeitwertkontenmodellen in Gänze verhindert hat.
Oliver Leidel, Fachkreis Anlage von Wertguthaben; Christof Quiring, Fachkreis Anlage von Wertguthaben.
Sie erreichen die Autoren per E-Mail: info@zeitwertkonten.org