Aktuelle Fachinformationen
ZWK-Analyse Koalitionsvertrag
Nachstehend haben wir für alle Mitstreiterinnen und Mitstreiter unter dem besonderen Blickwinkel der Wertguthaben den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition unter die Lupe genommen und eine erste Würdigung erstellt. Auf dieser Basis wollen wir alsbald in die Gespräche mit Politikvertretern eintreten.
Vorstand im Amt bestätigt
Im Wahljahr 2021 hat auch die Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten einen neuen Vorstand gewählt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 9.11.2021 wurde ein neuer Vorstand des Verbandes gewählt.
Bundesarbeitsgericht bestätigt Insolvenzfestigkeit des Sicherungsmodells
Bundesarbeitsgericht bestätigt die Insolvenzfestigkeit des Sicherungsmodells der doppelseitigen Treuhand nun auch im Kontext der betrieblichen Altersversorgung, sagt Frau Dr. Schubert-Eib aus dem Fachkreis Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
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BFH: Urteil vom 28.10.2020 / Sonderfall ZWK
Der BFH hat mit Urteil vom 28.10.2020 – X R 1/19 über einen Sonderfall bei Zeitwertkonten entschieden. Fraglich war die steuerliche Anerkennung einer Wertguthabenvereinbarung, die zwischen Ehegatten geschlossen wurde.
BFH: Rechtsprechung zur EÜR veröffentlicht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einem Urteil vom 12. Dezember 2017 zur "Anwendung von §4 Abs. 3 Satz 4 EStG auf den Erwerb einer Rückdeckungsforderung geäußert. Dieses Urteil wurde vom Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist somit auch über den Einzelfall hinaus allgemein anwendbar.
FAQ Zeitwertkonten und Kurzarbeit
Als Fachverband für betriebliche Zeitwertkonten erreichten uns aktuell einige Anfragen im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld. Gerne möchten wir nachstehend einige Fragen und Antworten mit Ihnen teilen.
Update: Doch kein Urlaub vom Urlaub nötig?
Im Frühjahr 2019 hatte das Bundesarbeitsgericht eine explizite Änderung seiner Rechtsprechung zur Urlaubsgewährung bei unbezahltem Sonderurlaub vorgenommen. Damit ist eine Urlaubskürzung für Zeiten der Freistellung nun auch bei Wertguthaben gut vertretbar. Entscheidend ist, dass das BAG den Urlaubsanspruch – anders als in der Vergangenheit - nunmehr streng an die Arbeitspflicht knüpft, die ja in der Freistellungsphase eines Zeitwertkontos nicht mehr gegeben ist.
Finanzämter erkennen nun ZWK auch bei Geschäftsführern an
Die Finanzverwaltung hat ihr BMF-Schreiben zur lohn-/einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Zeitwertkonten geändert. Danach sind Dotierungen von Zeitwertkonten durch Arbeitnehmer/innen, die gleichzeig als Organ zu einer Körperschaft bestellt sind, ebenfalls lohn-/einkommenssteuerrechtlich anzuerkennen, wenn sie nicht an der Körperschaft beteiligt sind.
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Doch kein Urlaub vom Urlaub nötig?
Laut Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts rückt das Gericht in einer Entscheidung vom 19.03.2019 von seiner bislang vertretenen Rechtsauffassung ab, in Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs würden zusätzliche Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz entstehen.